Beschluss zu TOP 4.2
Die Änderungssatzung zu der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Thalmässing für den Gemeindeteil Kleinhöbing wird zum 01.01.2017 erlas-sen. Die Einleitungsgebühr wird ab diesem Zeitpunkt für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 auf 2,46 € je Kubikmeter Abwasser festgesetzt. Der Beitrag pro m² Grundstücksfläche wird auf 0,35 € und der Betrag pro m² Geschossfläche wird auf 27,17 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt